Im Sachverständigenbüro fertigt das Team des ISK Gutachten zur Wertermittlung von Gebäuden und Grundstücken an, Gutachten und Gutachterliche Stellungnahme zu Schäden an Gebäuden sowie Mietgutachten und Beweissicherungsgutachten.
Die Gutachten zur Wertermittlung dienen der belastbaren Aussage zum Wert einer Immobilie gemäß dem § 194 Baugesetzbuch (BauGB). Danach wird der Verkehrswert / Marktwert durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung, ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse, zu erzielen wäre.
Das Mietgutachten über die ortsübliche Vergleichsmiete dient im Streitfall zur Bestimmung der Miethöhe und dient vor dem Hintergrund der stetig ansteigenden Wohnungsmieten auf einem enger werdenden Markt zur Versicherung der Vermieter, aber auch zur Einschätzung der Miethöhe für Mieter einer Wohnung und erspart bei richtiger Anwendung im Rahmen von Neuvermietungen gerichtliche Auseinandersetzungen.
Beweissicherungsgutachten werden in der Regel im Zusammenhang mit Neubauvorhaben oder umfassenden Sanierungen im Bestand erstellt und dokumentieren den Zustand eines Bauwerkes vor dem Beginn der Arbeiten in der direkten Nachbarschaft. So soll verhindert werden, dass Schäden, die im Rahmen des Bauablaufes an einer benachbarten oder angrenzenden Immobilie entstehen, nicht exakt beurteilt werden können. Bei der Vorlage eines entsprechenden Beweissicherungsgutachtens kann klar nachvollzogen werden, ob diese Schäden vor dem Beginn der Arbeiten schon vorhanden waren oder erst durch die Arbeiten entstanden sind.